VORSTAND

Celia Schmitz ist unsere Vorsitzende und Geschäftsführerin, unterstützt von Jan-Willem de Muinck Keizer, der zugleich als Sekretär fungiert, sowie Emile Vijlbrief, der ebenfalls als Schatzmeister tätig ist. Der Vorstand ist verantwortlich für eine solide Finanzverwaltung und erfüllt dabei folgende Aufgaben:
• Erstellung des jährlichen Haushaltsplans;
• Erstellung und Genehmigung des Jahresabschlusses;
• Verwaltung der finanziellen Mittel;
• Ausgabe von Mitteln und Bildung von Rücklagen.
• Verwaltung der Stiftung;
• Promotion unserer Mission und Vision;
• Pflege der Beziehungen zu Spendern;
• Enge Zusammenarbeit mit dem Beirat;
• Planung und Koordination von Aktivitäten für die Stiftung;
• Rekrutierung von Freiwilligen;
• Öffentlichkeitsarbeit und PR;
• Durchführung aller finanziellen Aktivitäten.
Die Vorstandsmitglieder engagieren sich ehrenamtlich für die Stiftung SUITSUIT Foundation. Für die von ihnen geleistete Arbeit erhalten die Vorstandsmitglieder eine angemessene Aufwandsentschädigung. Zudem werden angemessene Reise-, Unterkunfts- und Verwaltungskosten erstattet.
"Wir setzen uns für eine Welt ein, in der Frauen – sowohl auf Reisen als auch am Zielort – die Chancen erhalten, die sie verdienen."

DER BEIRAT
Die Stiftung SUITSUIT Foundation hat einen Beirat (Raad van Advies im Niederländischen - RvA). In diesem Beirat sind Annabel Stroomer (Sustainability Managerin bei SUITSUIT), Nina van Rijn (unabhängige Beraterin für sozialökonomische Nachhaltigkeit) und Renee de Bruin (Strategische Marketingexpertin bei SUITSUIT) aktiv und unterstützen das Stiftungsvorstandsteam. Der RvA berät den Vorstand der Stiftung auf Anfrage oder aus eigenem Antrieb zu folgenden Themen:
- Die Verwirklichung der Ziele der Stiftung
- Die Ziele, die die Stiftung unterstützt
- Alle Angelegenheiten, die der Vorstand oder der Beirat für relevant erachten
Die Mitglieder des Beirats engagieren sich ehrenamtlich. Sie erhalten maximal die geltende Ehrenamtspauschale gemäß der Ehrenamtssteuerregelung. Angemessene Reise- und Unterkunftskosten werden nach vorheriger Genehmigung durch den Beirat erstattet.

FREIWILLIGE
Auf Initiative des Vorstands werden Freiwillige zur Unterstützung der operativen Tätigkeiten der Stiftung hinzugezogen.
Freiwillige setzen sich hier ehrenamtlich ein. Sie erhalten maximal die geltende Aufwandsentschädigung für Freiwillige gemäß der steuerlichen Freiwilligenregelung. Angemessene Reise- und Übernachtungskosten werden nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand erstattet.